Erste*r Sachbearbeiter*in für die Wirtschaftliche Jugendhilfe
Stadt Neumünster - Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Was Sie bei uns bewirken
Der Fachdienst Familien- und Jugendhilfe bietet Beratung und Unterstützung für junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und deren Familien in Fragen der Erziehung, bei Trennung und Scheidung der Eltern, in krisenhaften Lebenssituationen sowie bei Fragen zum Kindesunterhalt und Sorgerecht an. Ihm gehören die Abteilungen der Bezirkssozialarbeit, des Pflegekinderdienstes, der kultursensiblen Jugendhilfe, der Intervention und Prävention/Jugendgerichtshilfe, Unterhalt, Amtsvormundschaften und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe an.
Die Beschäftigung erfolgt unbefristet in Vollzeit (39 bzw. 41 Wochenstunden) mit der Entgeltgruppe 9c bzw. Besoldungsgruppe A 11.
Auf einen Blick:
- Bereich: Verwaltung und Recht
- Entgeltgruppe: EG 9c TVöD/VKA bzw. Besoldungsgruppe A 11
-
Arbeitszeit:
39 bzw. 41 Wochenstunden
- unbefristet
- Vollzeit Start: nächstmöglicher Zeitpunkt
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Benefits:
- Modernste Ausrüstung
- Umfassende Weiterbildung
- Fitness & Gesundheit
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Interesse?
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Ihre Aufgaben
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung stationärer Jugendhilfeleistungen Mutter-Kind-Betreuung (§ 19), Pflegestellen (§ 33), Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform (§ 34), Hilfe für junge Volljährige (§ 41) sowie Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII
- Prüfen der örtlichen Zuständigkeit
- Erstellen von Bescheiden an die Personensorgeberechtigten
- Kostenzusagen an Einrichtungen/Pflegestellen
- Anmelden von Kostenrückerstattungsansprüchen
- Kostenbeitragsberechnungen nach dem SGB VIII
- Überleitung anderer Sozialleistungen, wie z. B. Kindergeld, BAB, BAföG, Renten usw.
- Beraten von Publikum, Klient*innen usw.
Übernahme übergeordneter Aufgaben im Rahmen des*der ersten Sachbearbeiter*in
- Rechtsprüfung /Bearbeitung schwieriger Sachverhalte mit Schwerpunkt der örtlichen Zuständigkeit / Kostenerstattung und Abgrenzungsproblematik § 10 SGB VIII ggf. in Absprache mit Abteilungsleitung und in Kooperation mit dem FD Recht
- Erstellen von Ablehnungs- und Widerspruchsbescheiden unter intensiver Rechtsprüfung in Kooperation mit der Abteilungsleitung und unter Mitwirkung des FD Recht
- Vorbereiten der Entgeltverhandlungen in Bezug auf Kalkulationsinhalte unter Rücksprache mit der Abteilungsleitung
- Teilnahme an Projektgruppen z. B. Lämmkom Lissa
- Aktuelle Rechtsprechung sichten und vermitteln
- Vorbereiten der Entwürfe für Handlungsanweisungen und Checklisten für die Abteilung bzw. die pädagogischen Teams
Stellvertretende Abteilungsleitung
- Vertretung der Abteilungsleitung bei Abwesenheit, wie z. B. Teilnahme an Leitungssitzungen, Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht, Personalführung etc.
Das bringen Sie mit
Ihre Qualifikation
- Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) bzw. vergleichbare Beschäftigte mit Angestelltenprüfung II
- Alternativ sind Sie Beamt*in und befinden sich im Praxisaufstieg nach § 27a ALVO. Für die endgültige Übertragung der Stelle gilt hierbei der Vorbehalt der erfolgreichen Beendigung der Bewährungszeit
Von Vorteil (keine Voraussetzung)
- Kenntnisse im SGB VIII, SGB I, SGB II, SGB X, SGB XII, Verordnungen und Kommentare sowie aktuelle Rechtsprechung zum SGB VIII, EstG, BGB, VwGO, Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII, ZPO, JGG, LVwG, GemHVO, Doppik, GO
- Mehrjährige Berufserfahrungen im Bereich der Sachbearbeitung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe wären wünschenswert
- Führungserfahrungen wären wünschenswert
- Fundierte EDV-Kenntnisse (MS-Office, H&H, Lämmerzahl und Board) sind wünschenswert bzw. müssen kurzfristig angeeignet werden
Ihre Stärken
- Ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit sowie Entscheidungsvermögen zeichnet Sie aus
Auszeichnung
Herausragende Benefits
Über uns
„Mach Neumünster möglich.“
Ob im Standesamt, Ordnungsamt, in der Kämmerei, Personalabteilung oder beim Sozialhilfeträger: Die Mitarbeitenden sorgen dafür, dass Recht angewendet, Leistungen gewährt und Entscheidungen verlässlich getroffen werden. Sie prüfen Anträge, sichern Existenzgrundlagen, greifen ordnend ein und steuern öffentliche Mittel verantwortungsvoll. So schaffen sie klare Regeln, unterstützen Menschen in allen Lebenslagen und halten die Stadt handlungsfähig – für über 80.000 Bürgerinnen und Bürger, jeden Tag.